Die neusten Corona Regeln

Am Dienstag dem 08.06.2021 wird vom Robert-Koch-Institut für Bielefeld eine vorläufige Corona-Inzidenz von 29,9 ausgewiesen. Damit liegt Bielefeld den vierten von fünf vorgeschriebenen Werktagen unter einer Inzidenzangabe von 50 und den dritten von fünf unter 35. Die Chancen wieder in die Sporthallen zu kommen, werden immer besser.

2021-CoronaSchVO ab 05.06.2021

2021-06.01-Coronaregeln ab 28.05.2021

2021-06-01-Test-Vorgaben Sport in NRW ab 28.05.2021

Die Corona-Pandemie scheint rückläufig zu sein – vorbei ist sie jedoch noch nicht. In NRW werden die Corona-Regeln massiv gelockert, die Landesregierung ruft trotzdem zur weiteren Vorsicht auf. Was bedeutet das für den Sport? Maßgeblich sind die jeweiligen Inzidenzzahlen in den Städten und Kommunen. Wir geben einen Überblick, was bei welcher Inzidenz im Sport erlaubt ist.
WTB-Corona Regeln

Inzidenz 100 – 50,1

  • kontaktfreier Außensport mit bis zu 25 Personen auf und außerhalb von Sportanlagen
  • Freibäder für Sportausübung mit Test (keine Liegewiesen)
  • außen bis zu 500 Zuschauern mit Test und Sitzplan, keine prozentuale Begrenzung

Inzidenz 50 – 35,1

  • kontaktfreier Außensport ohne Begrenzung und ohne Test
  • Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test
  • innen kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Test und Kontaktverfolgung
  • innen Kontaktsport bis max. 12 Personen mit Test und Kontaktverfolgung
  • außen bis zu 1.000 Zuschauer ohne Test, max. 33% der Kapazität
  • innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung

Inzidenz 35 und weniger

  • außen und innen Kontaktsport bis max. 100 Personen mit Test
  • außen über 1.000 Zuschauer ohne Test, max. 33% der Kapazität
  • innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test und Sitzordnung, max. 33% der Kapazität
  • wenn landesinzidenz kleiner als 35: Innensport ohne Test
  • hier die aktuellen Landesinzidenz zahlen
  • ab 1.9.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept und Tests

Aktuelle Informationen für Vereine zur Coronavirus-Pandemie

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, mit Spannung hat der der organisierte Sport am Donnerstag auf die Entscheidungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz zur Wiederbelebung des Sportbetriebes geblickt.  Vor dem Hintergrund der Empfehlungen, die die Sportministerkonferenz am 28.04. beschlossen hatte und die wir Ihnen mit der letzten Rundmail als Anhang zugeschickt haben, war eine Freigabe des individualisierten Freiluftsports auch in NRW erwartet worden. Leider hat sich das nicht bestätigt.

In der Neufassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) (gültig vom 04.05. bis einschließlich 10.05.) steht

unter § 4

(1) Untersagt ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen)…

und unter § 12

(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt.

Vor dem Hintergrund werden wir uns wohl noch gedulden müssen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Landesregierung in der kommenden Woche konkret dazu äußert, wie es mit dem vereinsbasierten Sportbetrieb weitergeht. Wir halten Sie weiter informiert.

Passen Sie auf sich auf, befolgen sie die behördlichen Verfügungen und, vor allem, bleiben Sie gesund.

Ihr Sportbund Team aus der August-Bebel-Straße

 

Absage der Wettkämpfe im WTB

Der Westfälische Turnerbund hat alle Wettkämpfe bis Ende April abgesagt. Ob der Gauliga Wettkampf am 29. März statt findet steht noch nicht fest. Auch dieser, wurde heute am Freitag den 13. März abgesagt.