Aktuelle Coronaschutzverordnung

Eine gute Nachricht für den Sport.

§ 2 Allgemeine Grundregeln, Begriffsbestimmunge

 in Absatz  8) steht klar beschrieben:
……. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. …..

§ 4  Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
(2) Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, dürfen in dem jeweiligen Gebiet die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten nur noch vonimmunisierten  oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden:
1. Veranstaltungen einschließlich Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes im öffentlichen Raum, insbesondere in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, unter Nutzung von Innenräumen, Messen und Kongresse in Innenräumen sowie alle Sport- und Wellnessangebote sowie vergleichbare Angebote in Innenräumen,…..

coronaschvo ab 20.08.2021 gültig bis zum 17. September