Aktuelle Informationen für Vereine zur Coronavirus-Pandemie

Öffnungsschritte ab dem 08.03.2021
Informationen des Stadtsportbund Bielefeld

nachfolgende Informationen basieren auf dem aktuellen Corona-Update des LSB NRW vom 05.03.2021. Am kommenden Montag, dem 8. März, tritt erneut eine Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die heute veröffentlicht wurde (vgl. Anlage). Hintergrund bilden die Beschlüsse der Bund-Länder Runde vom 3. März. Im Folgenden werden die neuen Regeln erläutert, die mit der Staatskanzlei NRW abgestimmt sind.

§ 9 der CorSchVO verbietet einleitend weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in

·           Personen allein
·           Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
·           Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
·           Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne    Abstand)
Die Anleitung eines/r Einzelsportler*in durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining). Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.

B. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter*innen/Trainer*innen/Aufsichtspersonen betreut werden.
Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Verantwortung für die Regeleinhaltung
Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein. Zu den städtischen Anlagen verweisen wir auf die E-Mail des Sportamtes in der Anlage.
2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung