Aktuelle Informationen für Vereine zur Coronavirus-Pandemie

Information vom Stadtsportbund:

Liebe Sportfreudinnen und Sportfreunde,

angesichts der mit exponentieller Dynamik steigenden Infektionszahlen war mit weiteren einschränkenden Maßnahmen, die auch den Vereinssport betreffen, zu rechen. Am Mittwoch hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitreichende bundesweite Beschränkungen, darunter auch explizit im Sport, beschlossen. Die NRW-Landesregierung hat diese Beschränkungen nunmehr in Landesrecht umgesetzt und eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, die ab Montag, den 2. November in Kraft tritt. (vgl. Anlage). Danach ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Die im Bund-Länder-Beschluss enthaltene Aussage zum Individualsport ist insoweit konkreter gefasst worden, dass Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen betrieben werden darf.
In § 13, Absatz 3 macht die Verordnung Aussagen zur Durchführung von Gremien und Versammlungen. Die Stadt Bielefeld hat auf Grundlage der neuen CoronaSchVO die Nutzung aller städtischen Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder) für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab dem 2.11.2020 untersagt. Das Nutzungsverbot erstreckt sich darüber hinaus auch auf alle
Vereinsräume, die sich auf städtischen Sportplätzen und in städtischen Sporthallen befinden (Vgl. Anlage)

Wir halten Sie weiter informiert.

Passen Sie auf sich auf, befolgen Sie die behördlichen Verfügungen und, vor allem, bleiben Sie gesund.