Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Aktuelle Informationen für Vereine zur Coronavirus-Pandemie
Hier: Wiederaufnahme des Sportbetriebs in städtischen Schulsporthallen ab dem 2. Juni

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
in der erneuten Aktualisierung der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung vom 20.05. ist der Widerspruch zwischen beiden Verordnungen hinsichtlich der Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine eindeutig und zugunsten des Vereinssports aufgelöst. Das bedeutet, dass der Vereinsbetrieb in den städtischen Schulsporthallen wieder aufgenommen werden kann. Der Bedarf kann jetzt beim Sportamt angemeldet werden. Die Nutzung von städtischen Sporthallen geschieht auf dem Hintergrund entsprechender Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der jeweils  gültigen Fassung. Daher werden wir erst einmal nur mit ein paar Gruppen starten. Die Trainer werden die einzelnen Gruppen nach dem Erhalt der Genehmigung informieren. 
 
Hier die Hygiene Vorschriften für Sportler beim KTV Bielefeld